Vertragsrecht

Ihr Experte für Vertragsrecht und Schenkungsverträge: Dr. Peter Eisele in Güssing

Verträge – sei es ein Erbschafts-, Übergabe- oder Schenkungsverträge – gehören zu unserem täglichen Geschäft. Daher sind wir Ihre kompetenten und verlässlichen Partner für die Errichtung eines Vertrags und nehmen uns Zeit, Ihre Fragen zu beantworten.

Holen Sie sich Rat bei einem Notar!

Vor allem, wenn es um ein Grundstück, ein Haus oder eine ähnlich große Anschaffung oder Schenkung geht, raten wir Ihnen, sich ausführlich zu informieren und professionell beraten zu lassen – auch dann, wenn man Vertrauen in den Vertragspartner hat! Als Notar sorge ich für klare Verhältnisse und Rechtssicherheit.

Vereinbaren Sie einen Termin zur Beratung!

Bei einem Schenkungsvertrag ist es besonders wichtig, sich professionell beraten zu lassen. Wir besprechen bei einem Beratungstermin alle Details des Schenkungsvertrags und ich berate Sie, wie Sie den Vertrag bestmöglich gestalten können. Im Anschluss daran vereinbaren wir einen Termin für die Vertragsunterfertigung.

Vereinbarungen im Schenkungsvertrag

Bei einem Schenkungsvertrag werden häufig gewisse Gegenleistungen zugunsten des Schenkenden vereinbart. Dazu zählen beispielsweise die Einräumung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohnungsgebrauchsrechts, ein Fruchtgenussrecht oder ein Belastungs- und Veräußerungsverbot. Gerne berate ich Sie näher zu diesen Möglichkeiten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Errichtung eines Übergabe- oder Schenkungsvertrags werden bestimmte Unterlagen benötigt. Dazu zählen die Daten vom Übernehmer und Übergeber, Grundbuchauszüge, Pläne oder Skizzen, Belege über offene Schulden und Ähnliches. Gerne informieren wir Sie bei der Terminvereinbarung genauer, welche Unterlagen Sie konkret benötigen.