Beglaubigung der Unterschrift

Lassen Sie eine Unterschrift notariell beglaubigen – bei Dr. Peter Eisele in Güssing

Unter einer notariellen Beglaubigung versteht man, dass die Echtheit einer Unterschrift beglaubigt wird oder dass eine beglaubigte Abschrift eines Originaldokuments hergestellt wird.

Mit der Hilfe eines Notars bekommen Sie Sicherheit.

Die Beglaubigung eines Notars verschafft Ihnen Rechtssicherheit, da so die Echtheit eines Dokuments oder einer Unterschrift festgestellt wird. Festzuhalten ist, dass die notarielle Beglaubigung nichts über den Inhalt oder die Richtigkeit des beglaubigten Dokuments aussagt.

Wo können Sie eine Beglaubigung durchführen lassen?

Prinzipiell erhalten Sie Beglaubigungen nicht nur beim Notar, sondern auch bei Gerichten. Allerdings verursacht eine Beglaubigung vom Gericht höhere Kosten, deshalb empfehlen wir Ihnen, die Beglaubigung bei Ihrem Notar erstellen zu lassen.

Was benötigen Sie für eine notarielle Beglaubigung?

Wichtig ist, dass Sie die Unterschrift, die Sie beglaubigen lassen möchten, persönlich beim Notar leisten oder anerkennen. Darüber hinaus ist ein amtlicher Lichtbildausweis für eine Beglaubigung nötig. Wenn Sie ein Dokument beglaubigen lassen möchten, dann lassen Sie uns das Original zukommen – Ihr persönliches Erscheinen bei uns ist nicht notwendig.

Wann werden notarielle Beglaubigungen benötigt?

Es gibt verschiedene Gründe, warum jemand eine notarielle Beglaubigung einer Unterschrift oder eines Dokumentes benötigt. Klassische Fälle sind Unterschriftsbeglaubigungen bei einem Kaufvertrag, einer Pfandurkunde oder einer Vollmacht. Auch bei Grundbuch- und Firmenbuchurkunden werden Beglaubigungen benötigt.